“Kollektivarbeitsvertrag – Verträge für gewerbliche Dienstleistungen — Mindestentgelte — Wettbewerb — Art. 101 AEUV – Verhinderung von Sozialdumping – “Albany-Ausnahme”2. Ein Tarifvertrag kann sich auch auf Verträge über die Durchführung bestimmter Arbeitsverträge und Arbeitsverträge beziehen. Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes über Arbeitsverträge, Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten dann mutatis mutandis. Aufgrund dieser Von der NMa vertretenen Position beendeten der VSR und die Ntb den streitigen GAV und weigerten sich, einen neuen Tarifvertrag mit der FNV abzuschließen, der eine Bestimmung über selbständige Substitute enthielt. Im vorliegenden Verfahren stellt sich die grundlegende Frage, ob diese Ausnahme Bestimmungen von Tarifverträgen umfasst, die Aspekte des beruflichen Verhältnisses zwischen Selbständigen und ihren Kunden oder Kunden regeln, und, wenn ja, unter welchen Bedingungen. Prüfen Sie immer, welchen Tarifvertrag Ihr Arbeitsplatz einhalten, wenn Sie mit Ihrem neuen Job beginnen. Informationen über die mit dem Tarifvertrag gesicherten Leistungen und Rechte sind oft wertvoll. Die Beseitigung des Lohnwettbewerbs zwischen den Arbeitnehmern — das an sich schon die Daseinsberechtigung für Tarifverhandlungen ist — impliziert, daß ein Arbeitgeber unter keinen Umständen andere Arbeitnehmer für ein Gehalt einstellen kann, das unter dem im Tarifvertrag festgelegten Gehalt liegt.
Auf dieser Grundlage und aus der Sicht eines Arbeitnehmers gibt es wirklich keinen Unterschied, ob er durch einen weniger kostspieligen Arbeitnehmer oder durch einen weniger kostspieligen Selbständigen ersetzt wird. Vor diesem Hintergrund könnte man vielleicht argumentieren, dass Bestimmungen in einem Tarifvertrag, der im Namen und im Interesse von Selbständigen geschlossen wird, von der Albany-Ausnahme erfasst werden sollten, wenn sie auf Selbständige angewandt werden, die sich in einer Situation befinden, die mit der der Arbeitnehmer vergleichbar ist, aber nicht von der Ausnahme erfasst werden, wenn sie umgekehrt auf Situationen angewandt werden, in denen diese Ähnlichkeiten nicht bestehen. Auf der Grundlage all der vorstehenden Erwägungen bin ich der Ansicht, dass Tarifverträge, die im Namen und im Interesse von Selbständigen ausgehandelte Bestimmungen enthalten, nicht unter die Albany-Ausnahme fallen und nicht fallen sollten. Ich glaube sogar, dass diese vertraglichen Bestimmungen nicht völlig vom Anwendungsbereich der EU-Wettbewerbsregeln ausgeschlossen werden können. Artikel 1 des Wet op de collectieve arbeidsovereenkomst (Gesetz über Tarifverträge; “WCAO”) definiert den “Kollektivarbeitsvertrag” im Sinne des nationalen Rechts und sieht folgendes vor: Aus all diesen Gründen bin ich der Ansicht, dass die Verhinderung von Sozialdumping ein Ziel ist, das durch einen Tarifvertrag, der Vorschriften für Selbständige enthält, rechtmäßig verfolgt werden kann und das auch eines der Kernthemen der Verhandlung sein kann.